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Kommentare (2)
Ehrlich: Wenn man Adresse hat, einfach die Rechnung der Reinigung zukommen lassen.
Sehe ich genauso. In die AGB gehört auch ein entsprechender Satz, dass Reinigungsaufwand, der über die Grundreinigung hinaus geht, in Rechnung gestellt wird. Die Leistungen der Grundreinigung kann man ja gesondert festhalten und bei Bedarf übersenden.